Das Formula-Labor.ch verfügt über eine Kantonale Herstellbewilligung zur Herstellung nicht registrierungspflichtiger Arzneimittel. Diese gestattet uns die Herstellung sämtlicher Formula-Rezepturen nach Heilmittelgesetz HMG für den Eigengebrauch und die Lohnherstellung für andere Apotheken und Kliniken.
Unabhängige Prüfung unserer Qualität
Kantonale Herstellbewilligung
Kanton Schaffhausen
QMS Pharma
PharmaSuisse
Das Formula Labor ist zertifiziert nach ISO-Norm 9001, durchgeführt von PharmaSuisse und im Einklang mit dem Schweizerischen Heilmittelgesetz Art. 30.
QMS Pharma
PharmaSuisse
Das Formula Labor ist zertifiziert nach ISO-Norm 9001, durchgeführt von PharmaSuisse und im Einklang mit dem Schweizerischen Heilmittelgesetz Art. 30.
Zentrallaboratorium
Deutscher Apotheker
Die ständige externe Überprüfung unserer Herstellungen ist uns ein wichtiges Anliegen um eine unabhängige Qualitätsüberprüfung zu erhalten. Wir nehmen deshalb jährlich an 12 verschiedenen Prüfungen teil. Die zertifizierten Ergebnisse sind wesentlich für die Bestätigung der korrekten und einwandfreien Arbeitsweise.
MQZH
Medizinische Qualitätskontrolle
Zur Qualitätsüberprüfung sämtlicher klinischer Tests, nehmen wir 4 x jährlich an extern Ringversuchen teil. Diese werden vom Zürcher Verein für medizinische Qulitätskontrolle MQZH nach der Norm ISO/IEC 17043 durchgeführt und zertifiziert.
MQZH
Medizinische Qualitätskontrolle
Zur Qualitätsüberprüfung sämtlicher klinischer Tests, nehmen wir 4 x jährlich an extern Ringversuchen teil. Diese werden vom Zürcher Verein für medizinische Qualitätskontrolle MQZH nach der Norm ISO/IEC 17043 durchgeführt und zertifiziert.